
Von einem wesentlichen Bestandteil einer Sache spricht man gemäß § 93 BGB, wenn der Bestandteil von der Sache nicht getrennt werden kann, ohne dass er oder die Sache zerstört oder wesentlich in ihrem Wesen verändert werden. Rechtsfolge ist, dass wesentliche Bestandteile einer Sache ohne Trennung nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können....
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